Lehrerlaubnis für Lehramtsstudierende
Lehramtsstudierende, die in Baden-Württemberg als Lehrkräfte für den Islam der sunnitischen Prägung arbeiten wollen, sind auf die Lehrerlaubnis der Stiftung Sunnitischer Schulrat angewiesen. Voraussetzung für die Lehrbefugnis ist die Zugehörigkeit der jeweiligen Person zur sunnitischen Glaubenskonfession. Vor dem Vorbereitungsdienst sollten sich interessierte Studierende früh Kontakt mit der Stiftung aufnehmen.
Stiftung Sunnitischer Schulrat
Stiftung des öffentlichen Rechts
Kronenstr. 7
70173 Stuttgart
Email: info(at)sunnitischer-schulrat.de
Weitere Informationen finden sich auf der Website www.sunnitischer-schulrat.de