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Lehrerlaubnis für Lehramtsstudierende

Lehramtsstudierende, die in Baden-Württemberg als Lehrkräfte für den Islam der sunnitischen Prägung arbeiten wollen, sind auf die Lehrerlaubnis der Stiftung Sunnitischer Schulrat angewiesen. Voraussetzung für die Lehrbefugnis ist die Zugehörigkeit der jeweiligen Person zur sunnitischen Glaubenskonfession. Vor dem Vorbereitungsdienst sollten sich interessierte Studierende früh Kontakt mit der Stiftung aufnehmen.

 

Stiftung Sunnitischer Schulrat 
Stiftung des öffentlichen Rechts 
Kronenstr. 7
70173 Stuttgart

 

Email: info(at)sunnitischer-schulrat.de

Weitere Informationen finden sich auf der Website www.sunnitischer-schulrat.de